ERSTES GESPRÄCH


Ein Telefonanruf genügt, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Wenn Sie mir Ihre Interessen und Anliegen schildern, lassen sich in der Regel bald die nächsten Schritte festlegen. Im Normalfall übernehme ich nur Mandate, die nach meiner Beurteilung Erfolgschancen haben.


HONORAR


Bei Ihrem ersten Besuch werden wir in aller Regel ein Honorar vereinbaren. Mit der Honorarvereinbarung wird ebenfalls festgelegt, ob und in welcher Höhe ein Kostenvorschuss zu leisten ist. Selbstverständlich erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Konditionen.